Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verleiht auf Grundlage der Entscheidung einer unabhängigen Fachjury den Staatspreis Design für hervorragende Gestaltungsleistungen, die von österreichischen Unternehmen und/oder österreichische Designerinnen und Designer realisiert wurden. Organisator ist designaustria Wissenszentrum und Interessenvertretung für Design in Österreich.
Vergeben wird der Staatspreis Design in den Kategorien
sowie zwei Sonderpreise:
Sonderpreis Spaces & Environment
für die Bereiche Ausstellungs- und Innenraumgestaltung sowie Signaletik, Informationsdesign und Leitsysteme, wird im Überlappungsbereich zur Architektur der Sonderpreis für »Spaces & Environment« ausgelobt.
Sonderpreis DesignImpact-Concepts
für innovative Designkonzepte (noch nicht umgesetzte Diplomarbeiten, Konzepte, Prototypen, unveröffentlichte Projekte) mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und Umsetzungspotenzial von Studierenden und jungen Absolventinnen und Absolventen facheinschlägiger Ausbildungsstätten. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH stellt den Sonderpreis » DesignImpact-Concepts « im Rahmen ihrer Innovationsförderungen in der Abteilung Entrepreneurship und Kreativwirtschaft zur Verfügung.
Ziel des Staatspreises Design ist es, durch die Auszeichnung von herausragender dreidimensionaler Gestaltung eine Hebung des Designbewusstseins in der österreichischen Wirtschaft und eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich zu erreichen, sowie die Wirtschaft und eine breite Öffentlichkeit auf das hohe Niveau des Designpotenzials in Österreich und auf den Erfolgsfaktor Design aufmerksam zu machen. Der Preis unterstreicht die hohe gesellschaftspolitische und kulturelle Relevanz von Design.
Beim Sonderpreis »Spaces & Environment« soll insbesondere auf die Bedeutung räumlicher Gestaltung, deren Konzepte im öffentlichen und privaten Raum hingewiesen werden.
Der Sonderpreis »DesignImpact-Concepts« will innovative Konzepte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz von österreichischen jungen Designerinnen und Designer sichtbar machen.
Neben der Prämierung von österreichischem Design steht auch dessen Präsentation im Vordergrund. Der Staatspreis Design wird daher von einer Ausstellung im designforum Wien im MuseumsQuartier begleitet. Geplant ist, die Ausstellung zusätzlich an mehreren Orten Österreichs zu zeigen – die Siegerprojekte werden demnach in physischer Form bis Ende 2023 benötigt. Alle preisgekrönten, nominierten und ausgewählten Projekte werden zudem ausführlich dokumentiert.
Die internationale Jury besteht aus fünf Jurorinnen und Juroren. Der Jury gehören an (in alphabetischer Reihenfolge):
In einer ersten Runde werden online Punkte vergeben. Die bestbewerteten Lösungen werden anschließend in einer Jurysitzung erneut bewertet. Die Jury wird durch eine Vertreterin/einen Vertreter der durchführenden Organisation (ohne Stimmrecht) moderiert. Die Jurorinnen und Juroren Vertreterinnen oder Vertreter von Organisator und Veranstalter sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die Beschlüsse der Jury sind endgültig und unterliegen keinem Rechtsweg. Über die Entscheidungen besteht keine Auskunftspflicht.
Die Jury behält sich vor, Einreichungen einer anderen Kategorie zuzuordnen.
Beim Sonderpreis »DesignImpact-Concepts« geht es zudem um eine wesentliche gesellschaftliche Relevanz und ein entsprechendes Umsetzungspotenzial.
Eingereicht werden können serienmäßig hergestellte und am Markt befindliche Produkte aus den Bereichen Konsumgüter (Unterhaltungselektronik, Sport & Freizeit, Werkzeuge, Mobilität, medizinische Produkte), Investitionsgüter (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Verkehr, Logistik, Büro) und Produktgestaltung Interior (Interior, Möbel, Licht & Beleuchtung, Tableware, Wohnaccessoires) sowie im Bereich Spaces & Environment
Einreichen können sowohl das Unternehmen (Produzentin oder Produzent bzw. Auftraggeberin oder Auftraggeber) als auch Gestalterin oder Gestalter (mit Zustimmung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers). Die Anzahl der Einreichungen unterliegt keiner Beschränkung. Die Markteinführung bzw. Realisierung muss nach dem 1. Jänner 2020 erfolgt sein. Einzelstücke, Verpackungen sowie kunsthandwerkliche Arbeiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sonderpreis »Spaces & Environment«
Eingereicht werden können Produkte aus den Bereichen öffentlicher Raum und Stadtmöblierung, Innenraum- und Ausstellungsgestaltungen, Signaletik.
Sonderpreis »DesignImpact-Concepts«
Eingereicht werden können Entwürfe / Modelle / Prototypen / Konzepte / Semesterarbeiten / Diplomarbeiten zu noch nicht verwirklichten Produkten sowie Gestaltungskonzepte. Die Vorhaben können beispielsweise in gesellschaftlichen Herausforderungen wie Bildung, Diversität, Umwelt, Gesundheit liegen, aber auch wirtschaftlichen Wandel betreffen, wie etwa die Veränderung von Prozessen innerhalb einer Branche oder Geschäftsmodellinnovationen in Unternehmen. Die eingereichten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Jänner 2020 entstanden bzw. konzipiert worden sein und müssen von in Ausbildung stehenden bzw. selbstständig tätigen Designerinnen oder Designern (Beginn der selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit vor maximal sieben Jahren) stammen, deren Lebens- und Arbeitsschwerpunkt in Österreich liegt. Besonderes Augenmerk ist auf das innovative Potenzial der Einreichung zu legen. Die Einreichung erfolgt durch Designerin oder Designer bzw. das Designteam. Pro Einreicherin/Einreicher/Team können bis zu drei Arbeiten eingereicht werden; eine Ausbildungsbestätigung bzw. ein Nachweis des Beginns der selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit ist per Upload beizulegen.
Die Teilnahmegebühren mit Ausnahme der Kategorie »DesignImpact-Concepts« betragen für:
1 Einreichung € 270,-
2 Einreichungen € 230,- pro Einreichung
3 oder mehr Einreichungen € 200,- pro Einreichung
Alle Gebühren zzgl. 20% Umsatzsteuer. Mitglieder von designaustria erhalten eine Ermäßigung von 30%.
Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungslegung durch die durchführende Organisation designaustria auf das Konto bei der Bank Austria AG, BIC: BKAUATWW, IBAN: AT231200000609480926 zu überweisen.
Beim Sonderpreis »DesignImpact-Concepts« wird pro eingereichtem Projekt ein Betrag von € 70, – zzgl. 20% USt. als Beitrag zum Abwicklungsaufwand eingehoben.
Für preisgekrönte, nominierte und ausgezeichnete Projekte ist für deren Präsentation in den Ausstellungen und der Dokumentation ein Produktionskostenzuschuss in Höhe von € 350,– zzgl. 20% USt. pro Projekt zu entrichten, der von der durchführenden Organisation designaustria nach Verlautbarung des Juryentscheids in Rechnung gestellt wird.
Beim Sonderpreis »DesignImpact-Concepts« fällt kein Produktionskostenzuschuss an.
Bitte registrieren Sie sich online auf www.staatspreis-design.at, um einreichen zu können. Dafür ist für jede Einreichung ein Anmeldeformular auszufüllen. Sie erhalten per E-Mail für jede Einreichung eine Nummer. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Jurierung. Es dient als administrative Hilfe und ist Grundlage für eine eventuelle spätere Veröffentlichung der Arbeiten im Katalog.
Nach erfolgter Online-Registrierung ist pro Einreichung auszufüllen bzw. per Upload zur Verfügung zu stellen:
Für den Fall, dass ein eingereichtes Produkt in die zweite Runde der Jurierung gewählt wird, ist Folgendes an designaustria (designforum Wien, MQ, Museumsplatz 1/Hof 7, 1070 Wien) zu übermitteln:
Einreichungen, die diesen formalen Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Die Einreichgebühr ist dennoch zu bezahlen und wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
Die Einreicherinnen/Einreicher der ausgewählten Beiträge werden verständigt und um Nachreichung von zusätzlichem Dokumentations- und Bildmaterial für die Veröffentlichung bzw. für die Ausstellung und den Katalog gebeten. Die zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Anlieferung und gegebenenfalls zur Montage sowie zur Abholung auf eigenes Risiko und eigene Kosten und zur leihweisen Überlassung zum Zweck der Präsentation für die Dauer der Ausstellungen (für die Dauer von ca. einem Jahr bzw. bis Ende 2020). Nähere Angaben über die Anlieferung der Produkte zum Ort der Jury bzw. zum Ausstellungsort sowie zur Abholung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Einreichung über www.staatspreis-design.at bis 15. Februar 2022
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
designaustria
Wissenszentrum und Interessenvertretung
im designforum Wien
MQ, Museumsplatz 1, 1070 Wien
T (01) 524 49 49-28
F (01) 524 49 49-4
E staatspreis-design@designaustria.at
www.designaustria.at, www.staatspreis-design.at
Insgesamt können pro Kategorie zusätzlich bis zu vier Produkte mit dem Prädikat »Ausgezeichnet« ausgezeichnet werden.
Sonderpreis »Spaces & Environment« Die Jury vergibt an maximal acht Einreichungen dieser Kategorie das Prädikat »Ausgezeichnet«.
Sonderpreis »DesignImpact-Concepts« Die Jury vergibt an die drei erstgereihten Einreichungen dieser Kategorie den Sonderpreis » DesignImpact-Concepts «, der mit jeweils € 2.000,- , sowie einem Markteintrittsberatungscheck der Austria Wirtschaftsservice GmbH dotiert ist.
Die Preisverleihung findet am 25. Mai 2022 in der Arena21 im MuseumsQuartier in Wien statt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden verständigt. Im Anschluss an die Preisverleihung wird im designforum Wien die Ausstellung der preisgekrönten, nominierten und ausgewählten Projekte eröffnet.
Die Rückerstattung der drei- bzw. zweidimensionalen Einreichungen (Dokumentationen) erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, der auf dem Einreichbogen zu vermerken ist. Alternativ dazu kann das Material auf Kosten und Risiko der Einreicher / Einreicherinnen retourniert werden; in diesem Fall werden zusätzlich mit den Einreichgebühren Euro 20,– (Inland) bzw. Euro 40,– (Ausland) zzgl. 20% USt. pro Einreichung verrechnet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass Organisator, Veranstalter sowie deren Partner und Beauftragte keine Haftung für Schäden an der Einreichung sowie für Schäden, die durch die Einreichung verursacht werden, übernehmen und räumen für alle zur Verfügung gestellten Beiträge (Fotos, Texte und Illustrationen) das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an sämtlichen Urheber- und Leistungsschutzrechten ein. Das Nutzungsrecht gilt im Zusammenhang mit dem Staatspreis Design, einschließlich der Veröffentlichung in Druckwerken, im Internet, auf Datenträgern (CD, DVD etc.) sowie in der darauf bezogenen Werbung. Die Einreicher / Einreicherinnen haben für die Anmeldung von Schutzrechten gegebenenfalls selbst Sorge zu tragen. Weiters erklären sie, dass durch ihre Teilnahme am Bewerb keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden, und halten die für die Veröffentlichung Verantwortlichen von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit Absenden der Online-Einreichung erklärt sich der Einreicher / die Einreicherin mit den Bedingungen einverstanden.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Abteilung Informationsmanagement und Protokoll
Stubenring 1
1010 Wien
www.bmdw.gv.at
designaustria
Wissenszentrum und Interessenvertretung
im designforum Wien
MQ, Museumsplatz 1, 1070 Wien
www.designaustria.at
Austria Wirtschaftservice GmbH
Entrepreneurship und Kreativwirtschaft
Walcherstraße 11A
1020 Wien
www.aws.at/kreativwirtschaft